AGB

Firma Josef Renn Gesellschaft mit beschränkter Haftung

1 Allgemeines

(1) Den Vertragsbedingungen zwischen der Firma Josef Renn GmbH und ihren Kunden liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Diese bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung der Firma Josef Renn GmbH.

(2) Die Vertragsbedingungen der Firma Josef Renn GmbH gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

(3) Alle abgegebenen Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.

(4) Der Vertrag ist geschlossen, wenn die Firma Josef Renn GmbH die Annahme der Bestellung des Vertragsgegenstandes innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.

(5) Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherung sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

(6) Bestellungen sind stets schriftlich zu erteilen. Hierzu zählen ausdrücklich auch E-Mail und Telefaxbestellungen.

(7) Bestellungen müssen folgende Angaben vollständig enthalten: Artikelbezeichnung, Artikelnummer, Stückzahl, RAL-Farbton, Besonderheiten, Termine und Verpackungsart.

2 Preise und Zahlung

(1). Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen

(2) Werden vom Besteller, gegenüber dem abgegebenen Preisangebot, Zusätze oder Änderungen verlangt, sind diese in schriftlicher Form anzuzeigen. Das bestehende Preisangebot verliert daraufhin seine Gültigkeit und wird neu erstellt. Bei Änderung des RAL-Farbtons gegenüber dem bestehenden Auftrag werden die bereits für den Auftrag erworbenen Pulvermengen dem Besteller in Rechnung gestellt. Gleiches gilt bei Auftragsstornierung.

(3) Preisangebote haben, sofern nicht anders vereinbart, eine 4-Wöchige Gültigkeit.

(4) Alle Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

(5) Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, soweit Sie von Kunden geschuldet ist.

(6) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(7) Tritt in die Vermögensverhältnisse des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Firma Josef Renn GmbH berechtigt, die Erbringung der vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei untätig bleiben des Bestellers ist die Firma Josef Renn GmbH, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

(8) Bei Zahlungsverzug werden, ab dem Zeitpunkt des Verzuges, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet.

(9) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

(10) Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Besteller sofort fällig. Folgeaufträge werden nur gegen Vorkasse in bar angenommen bis sämtliche Forderungen beglichen sind.

(11) Die bearbeitete Ware bleibt in Verwahrung bei der Firma Josef Renn GmbH bis die offenen Beträge ausgeglichen sind.

3 Lieferung und Lieferzeiten



(1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.

(2) Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Bereitstellung der zu bearbeitenden Rohwaren. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Gegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

(3) Im Falle von unverschuldeten Umständen, z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörung jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder bedrohliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so wird die Firma Josef Renn GmbH von ihrer Lieferpflicht frei.

(4) Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten



4 Schichtstärken und Muster

(1) Sämtliche Angaben von Schichtstärken sind Zirkamaße. Abweichungen in einer Größenordnung von 15 % nach oben und unten sind zulässig.

(2) Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht alle Teile wie das Muster ausfallen.

(3) Bei Beschichtungen mit Sonderfarbtönen (Metallic, Struktur und Sondermischungen) können verarbeitungs- und herstellungsbedingte Unterschiede in den einzelnen Lieferchargen auftreten. Wir bitten dies bei der Bestellung zu berücksichtigen.

(4) Sofern eine Festlegung von Grenzmustern im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung notwendig wird, sind diese Grenzmuster schriftlich freizugeben.

5 Untergrundbeschaffenheit, Haftung und Gewährleistung

(1) Die Ware muss generell zur Beschichtung geeignet, sinnvoll aufhängbar und hitzefest bis 220° C sein.

(2) Für die Beschichtung von Teilen aus Edelstahl kann ohne notwendige mechanische Vorbehandlung keine Gewährleistung für die Haltbarkeit der Beschichtung übernommen werden.

(3) Bei verzinkter Ware wird aufgrund des von der Pulverbeschichtung Josef Renn GmbH nicht beeinflussbaren Untergrundes die Gewährleistung abgelehnt.

(4) Insbesondere Ausgasungen, Haftungsstörungen und raue Oberflächen, infolge der Untergrundbeschaffenheit, können nicht als Reklamation anerkannt werden.

(5) Zunderschichten sind kein optimaler Haftgrund und sind vom Kunden durch geeignete Maßnahmen zu entfernen.

(6) Eine Hinweispflicht besteht nicht, da die Bearbeitung lt. Angebot erfolgt und die Firma Josef Renn GmbH keine Möglichkeit zur Auswahl der bereitgestellten Materialien hat.

(7) Für Oberflächenstörungen durch Silikonmittel kann keine Haftung übernommen werden.

(8) Die Firma Josef Renn GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma Josef Renn GmbH. Die Haftung beschränkt sich dem Umfang nach auf vorhersehbare, typischer Weise eintretende Schäden.

6 Mängelrügen

(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und der Firma Josef Renn GmbH die Möglichkeit der Begutachtung der Teile gegeben wird.

(2) Die Mängelanzeige sollte im Einzelnen folgendes enthalten: Bezeichnung der Teile, Mängelbeschreibung, Stückzahl, Lieferdatum, Lieferscheinnummer, Auftragsnummer, Endkontroll-ID

7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort ist Dietmannsried

(2) Der Gerichtstand für beide Parteien ist Kempten / Allgäu. Wir sind jedoch berechtigt, bei Gerichtstand des Vertragspartners bzw. Bestellers zu klagen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Josef Renn GmbH
Einöde 5
87463 Dietmannsried